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Mitarbeiter KMS

Klaus Reinelt

3. März 2020

PFLEXIT - PpUGV

»Die Berufsgruppe Pflege gehört im Krankenhausalltag zu den Verlierern der DRG-Einführung. Die Stellenpläne wurden teilweise drastisch reduziert, um andere Budgetlücken abzudecken.«

Pflegepersonaluntergrenzen in eisTIK® pflegen und nachweisen

Die Berufsgruppe Pflege gehört im Krankenhausalltag zu den Verlierern der DRG-Einführung. Die Stellenpläne wurden teilweise drastisch reduziert, um andere Budget-Lücken abzudecken. Im Kontext dieser Veränderungen, die über entsprechende Veröffentlichungen zu Überlastungen und Berufsunzufriedenheit zu einem erheblichen Rückgang der potenziellen Bewerbungen geführt haben, wird jetzt wieder das Thema Pflegenotstand zu einer der zentralen Fragen in der Versorgung der Patienten.

Eine Vielzahl von Maßnahmen zielten in der Vergangenheit darauf ab, die Finanzierungs- und Arbeitssituation für die Pflege zu verbessern – mit bescheidenem Erfolg. Mit der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) hat das Ministerium letztes Jahr Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) für 2019 eingeführt. Informationen in Zusammenhang mit der Einführung flossen nur häppchenweise. Die Eindeutigkeit der Vorgaben bietet, sehr vorsichtig ausgedrückt, weiterhin Verbesserungspotenzial.

Völlig unklar ist die Entwicklung der psychiatrischen Pflege. Inwieweit der enorme Verwaltungsaufwand der neuen PPP-RL eine Verbesserung der psychiatrischen Pflege rechtfertigen wird, muss in Frage gestellt werden.

Durch die ab 2020 gültige Ausgliederung des Pflege-Budgets soll nach politischem Willen die Situation der Pflege weiter verbessert werden.

Ob das Prinzip der Selbstkostendeckung in der Pflege von Dauer sein wird, ist noch offen. Ob, wie vielfach angedroht, der »Pflexit« den Einstieg in den Ausstieg aus der DRG-Finanzierung bedeutet, oder in einigen Jahren eine Re-Integration der Pflegekosten in das G-DRG-System mit seinen Anreizen der Fallpauschalierung erfolgen wird, steht in den Sternen über Berlin. Für eine langfristige Wirtschaftsplanung der Krankenhäuser spielen die möglichen Zukunftsperspektiven eine nicht unbedeutende Rolle.

Umsetzung in eisTiK®

Die Steuerung der Kosten des Krankenhauses und insbesondere des Pflegebereiches, fordert zeitnahe Informationen zu den Erlöspositionen. Als verlässlicher Partner für das Wissensmanagement, hat sich KMS der Aufgabe gestellt, verlässliche Kennzahlen für den »Pflexit« zu liefern. Die Umsetzung der Kennzahlen wurde in drei Stufen realisiert:

Stufe 1: Grouping der Leistungsdaten 2019 mit Ausweis der Pflege-BWR
Für die Erstellung der Plandaten für die Folgejahre sollten auch für die DRG des Jahres 2019 die entsprechenden differenzierten Bewertungsrelationen ausgewiesen werden. Dafür wurde Ende 2019 eine zusätzliche Grouperversion angeboten, mit der die Simulation der 2019er Daten die entsprechende Splittung der BWR dargestellt wird. Mit dieser Auswertungsoption können die potenziellen Veränderungen auf die Bewertungsrelation dargestellt werden. Die DRG aus dem Katalog werden zusätzlich im 2019er Katalog mit virtueller Ausgliederung der Pflege-BWR dargestellt (s. Abb. 1).

Auswertungsoptionen
Abb. 1: Auswertungsoptionen

Stufe 2: Übergangsgrouping der Leistungsdaten 2019 mit Ausweis der Pflege-BWR
Für die konkrete Leistungsplanung liefert der Übergangsgrouper 2020 die entsprechend differenzierten Bewertungsrelationen. Mit der gewohnten Arbeitsweise wird der Übergangsgrouper initialisiert und in die Datenübernahmen eingebunden. So können die erwarteten Ergebnisse optional eindimensional ausgewertet werden, indem die Daten aus 2019 mit dem Übergangsgrouper aufgerufen werden.
In der Kennzahlensystematik wird so der neue Wert für die Bewertungsrelationen DRG ausgewiesen. Ebenso erfolgt die Berechnung der Erlöse und Bewertungsrelationen für die Pflege. Als zusätzliche Kennzahl wird dabei der Case Mix (CM) gesamt gezeigt. Dieser Wert wird virtuell ermittelt, wobei die CM-Werte für die Pflege nicht 1:1 addiert werden. Hier werden die Erlöse der DRG und die Pflegeerlöse addiert und durch die entsprechende Baserate dividiert. Damit erfolgt also die Darstellung des CM gesamt als virtueller Wert (s. Abb. 2).

Darstellung CM
Abb. 2: Darstellung des CM

Stufe 3: Amtliches Grouping der Leistungsdaten mit Ausweis der Pflege-BWR
Die Bewertung der Leistungen 2020 weist die entsprechenden Kennzahlen aus. Grouper und Kataloge sind vollständig an die neuen Berechnungsgrundlagen adaptiert.
Die Berechnungen ziehen sich konsequent bis in die Einzelanalyse durch. Dabei werden beispielsweise im Reiter DRG die Fälle aus 2019 immer in der amtlichen Grouperversion angezeigt (Abb. 3).

Abb. 3
Abb. 3

Bei Auswahl des Übergangsgroupers wird dann die 2020er Berechnungslogik aufgerufen (Abb. 4).

Abb. 4

Die gesamte Berechnungslogik wird auch im MDK-Tool übernommen. Bei der Anlage eines Prüffalles werden im Reiter »MDK DRG« die Tage für die Berechnung der Pflege-BWR gesondert abgebildet (Abb. 5) und die entsprechenden Erlösanteile werden berechnet (Abb. 6). Für die Kennzahlenberechnung MDK werden die Pflegeerlöse als »davon« bei den jeweiligen Erlösanzeigen berechnet (Abb. 7).

Damit stehen unseren Kunden im gesamten Prozess der Planung, der Abrechnung und des Prüfverfahrens alle erforderlichen Informationen zur Verfügung.

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