- DIE KRANKENHAUSREFORM
- hybrid-drgs
Kaum ein anderes Thema hat den Krankenhaussektor in den letzten beiden Jahren so sehr beschäftigt wie die Aufgabe, Leistungen mit ambulantem Potenzial als sogenannte Hybrid-DRGs abzurechnen. Das Ziel ist, dass Vertragsärzt:innen und Krankenhäuser dieselbe Vergütung erhalten und gemeinsam den ambulanten Sektor verstärken.
Anfang 2024 wurde ein Startkatalog für fünf Leistungsbereiche mit den insgesamt zwölf Hybrid-DRGs eingeführt. Ende März diesen Jahres haben sich GKV, DKG und KBV geeinigt, den Hybrid-DRG-Katalog ab 2025 um sechs weitere Leistungsbereiche bzw. um knapp 100 weitere OPS-Kodes zu erweitern.
Wir unterstützen Sie gerne im Umgang mit Hybrid-DRGs und den Auswirkungen der Ambulantisierung:
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- UNSERE LÖSUNGEN FÜR IHREN BEDARF
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