- DIE KRANKENHAUSREFORM
- hybrid-drgs
Kaum ein anderes Thema hat den Krankenhaussektor in den letzten beiden Jahren so sehr beschäftigt wie die Aufgabe, Leistungen mit ambulantem Potenzial als sogenannte Hybrid-DRGs abzurechnen. Das Ziel ist, dass Vertragsärzt:innen und Krankenhäuser dieselbe Vergütung erhalten und gemeinsam den ambulanten Sektor verstärken. Zum 01.01.2024 ist nun die Einführung des Startkatalogs für 5 Leistungsbereiche mit den insgesamt 12 Hybrid-DRGs erfolgt.
Wir unterstützen Sie gerne im Umgang mit Hybrid-DRGs und den Auswirkungen der Ambulantisierung:
- immer für sie da
- Unsere lösungen für ihren bedarf
- UNSERE LÖSUNGEN FÜR IHREN BEDARF
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