Katrin Wefers

Viele Unternehmen befinden sich aktuell in der Vorbereitung auf ihre erste CSRD-Berichtserstattung – doch nun kündigt die EU Anpassungen an den Berichtspflichten an. Mit dem Omnibus-Verfahren sollen zentrale Regelungen der CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie überarbeitet werden. Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission einen ersten Entwurf dazu.
Was bedeutet das für Unternehmen, die sich bereits intensiv mit der Umsetzung der CSRD befassen? Welche Erleichterungen, aber auch neuen Herausforderungen sind zu erwarten? Gerne analysieren wir mit Ihnen zusammen die geplanten Änderungen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie mehr zu Informationen zu folgenden Aspekten erfahren möchten:
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