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27. Oktober 2021

PpUGV - Mindestbesetzung in der Pflege

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Gemäß der PpUGV sind Kliniken seit 2019 verpflichtet, eine Mindestbesetzung in der Pflege zu gewährleisten. Ab dem 01. Januar 2022 gelten die Untergrenzen auch in der Orthopädie, Gynäkologie, Geburtshilfe sowie vermutlich auch bald in der Pädiatrie.

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