KMS
Zur Verbesserung der Sicherheit und Qualität von Implantaten sowie der medizinischen Versorgung mit Implantaten wurde ein Implantateregister eingerichtet. Das Register erfasst verschiedene Arten von Implantaten, wie beispielsweise Hüft- und Kniegelenksprothesen, Herzschrittmacher oder Brustimplantate. Für jedes Implantat werden bestimmte Daten gesammelt, wie zum Beispiel Herstellerinformationen, Produktbezeichnung, Seriennummer und das Datum der Implantation.
Die Erfassung dieser Daten erfolgt durch die behandelnden Ärzt:innen oder Kliniken. Sie sind verpflichtet, alle relevanten Informationen über das eingesetzte Implantat an das Register zu melden. Dadurch entsteht eine umfassende Datenbank, die es ermöglicht, den Verbleib und die Verwendung von Implantaten nachzuverfolgen.
Das Ziel des Implantateregisters ist es, mögliche Risiken und Komplikationen frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Verbesserung der Patient:innen-Sicherheit zu ergreifen. Durch die systematische Erfassung von Daten können beispielsweise fehlerhafte oder minderwertige Implantate schneller identifiziert und Rückrufaktionen eingeleitet werden.
Zusätzlich dient das Register auch der Forschung und Qualitätssicherung im Bereich der Medizinischen Implantologie. Die gesammelten Daten können für wissenschaftliche Studien genutzt werden, um Erkenntnisse über die Wirksamkeit und Langzeitverträglichkeit von Implantaten zu gewinnen.
Das Implantateregister Deutschland ist eine wichtige Maßnahme, um die Patient:innen-Sicherheit im Bereich der medizinischen Implantate zu verbessern und die Qualität der Versorgung zu erhöhen. Es trägt dazu bei, dass Implantate sicherer und effektiver eingesetzt werden können.
01.01.2020:
Gesetz zur Errichtung des Implantateregisters
01.10.2021:
Implantateregister-Betriebsverordnung
- schafft rechtliche Voraussetzungen für den Betrieb mit Echtdaten
- regelt Details zum Betrieb des Registers
01.07.2024:
Verpflichtender Termin zur Umsetzung für Brustimplantate
Daran anschließend wird die Erfassung von Endoprothesen für Hüfte und Knie verpflichtend werden.
Zukünftig werden die folgenden Implantate meldepflichtig:
Die Meldungen erfolgen über die Telematikinfrastruktur der Klinik. Dafür ist eine Registrierung der Gesundheitseinrichtung mit Hilfe der SMC-B Karte und zugehöriger Telematik ID notwendig.
Zur Datenerfassung gehören
Krankenhäuser stehen bei der Einführung des Implantateregisters Deutschland vor allem vor einer Herausforderung: Das sehr komplexe Meldeverfahren. Um diesen Prozess zu erleichtern, hat KMS MetaIMPLANT entwickelt. Es unterstützt Kliniken bei der Ermittlung, Aufbereitung und Übermittlung der Daten für das Implantateregister. Dazu werden basierend auf Auslösekriterien möglichst alle wichtigen Daten automatisiert in die Erfassungsbögen übernommen.
Die gesetzlich verpflichtenden Meldungen an das Implantateregister haben ihre Daseinsberechtigung und erhöhen die Sicherheit der Patient:innen. Für das Krankenhaus ist es dennoch mit einem erhöhten Aufwand verbunden. MetaIMPLANT nimmt Ihnen einen Großteil des Prozesses ab und entlastet so die personellen Ressourcen in Ihrer Einrichtung.
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