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4. Februar 2024

DRG Add-On Ambulantisierungspotenzial

Ambulantisierungspotenziale - mit KMS bestens für die Krankenhausreform gewappnet

Die anstehende Krankenhausreform  und die damit einhergehende Ambulantisierung sind in aller Munde. Gemäß § 115b SGB  V vereinbaren der Spitzenverband der GKV, die DKG und die KBV jährlich einen Katalog ambulant durchführbarer Operationen.

Es ist dabei nicht leicht, den Überblick im immer komplizierter werdenden DRG-Dschungel zu behalten. Mit unserem DRG Add-On Ambulantisierungspotenzial unterstützen wir Sie dabei.

Das Add-On bietet Ihnen die Möglichkeit, unter anderem einfache Auswertungen nach der herkömmlichen OPS-Herleitung und unter Berücksichtigung der 2023 erweiterten Kontextfaktoren (Ausschlusskriterien) zu erstellen. Außerdem können Sie mit dem Add-On die Leistungen mit ambulantem Potenzial, sogenannte Hybrid-DRGs, analysieren.

Weitere gesetzliche Meilensteine zur Ambulantisierung

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Anfang 2023:
Erweiterung des Katalogs der ambulant durchführbaren Operationen und der sonstigen stationsersetzenden Eingriffe (§ 115b SGB V)

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Seit 2023:
Erweiterung der aufgeführten Prozeduren (OPS) um Kontextfaktoren, welche die ambulante Durchführung einer Operation fallbezogen ausschließen.

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Ende September 2023:
Veröffentlichung der Hybrid-DRG-Verordnung als Startkatalog mit ca. 200 OPS, zu denen ab 2024 über zunächst 12 Hybrid-DRGs eine sektorengleiche Vergütung erreicht werden soll (§ 115f SGB V)

Die neuen Hybrid-DRG-Herausforderungen an Ihr Medizincontrolling

Werden gemäß § 3 Absatz 1 (Hybrid-DRG-V ) und in Anlage 1 aufgeführte Leistungen erbracht und mittels Grouper in eine in Anlage 2 aufgeführte Hybrid-DRG eingeordnet, ist gemäß § 4 Absatz 1 die Abrechnung über die ermittelte Hybrid-DRG und deren Festpreisen vorgegeben. Eine Abrechnung einer vergleichbaren stationären aG-DRG ist in dieser Konstellation ausgeschlossen. Alternativ ist gemäß § 4 Absatz 2 eine Abrechnung nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (EBM) möglich, für stationäre Leistungserbringer:innen stellt dies jedoch keine wirkliche Alternative dar.

Die Abrechnung von Hybrid-DRG geht im Gegensatz zu den vergleichbaren stationären aG-DRG mit reduzierten Erlösen einher. Des Weiteren kann davon ausgegangen werden, dass die Medizinischen Dienste bspw. bei Fällen mit zwei Verweildauertagen versuchen könnten, im Zweifel eine Verweildauerreduzierung auf einen Tag durchzusetzen, um die Abrechnung einer Hybrid-DRG zu erreichen.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber bereits heute in Anlage 3 zur Hybrid-DRG-V über 50 weitere aG-DRG aufgeführt und gemäß § 3 Absatz 2 als Grundlage für eine erweiterte Leistungsauswahl definiert. Auch hier können wir davon ausgehen, dass der Gesetzgeber ab 2025 aus dieser Aufstellung weitere Hybrid-DRG ableiten wird.

Mit dem eisTIK® DRG Add-On Ambulantisierungpotenzial haben Sie die neuen Abrechnungsrisiken im Blick

Wir unterstützen Sie bereits heute bei der Analyse der unter § 115b SGB V fallenden Patient:innen. Dabei sind mit unserem eisTIK® DRG Add-On Ambulantisierungpotenzial einfache Auswertungen nach der herkömmlichen OPS-Herleitung und unter Berücksichtigung der 2023 eingeführten Kontextfaktoren (Ausschlusskriterien) möglich.

  • Verschaffen Sie sich einen Überblick, wie hoch der Anteil der für § 115b SGB V relevanten Fälle in Ihrer Einrichtung ist.
  • Analysieren Sie, welche aG-DRG von der Ambulantisierung nach § 115b betroffen sein könnten.
  • Werten Sie in Verbindung mit dem eisTIK® Patientenmanagement Add On: NRW Leistungsgruppen die Auswirkungen der Ambulantisierung auf die NRW Leistungsgruppen und perspektivisch auf die D-Leistungsgruppen aus.
  • Untersuchen Sie perspektivisch die Auswirkung von § 115f und der damit verbundenen Abrechnung nach Hybrid-DRG.

Immer für Sie da.

Bei Fragen oder Interesse an einem individuellen Präsentationstermin können Sie sich gerne an unser Vertriebs-Team wenden:
+49 89 66 55 09-0
vertrieb@kms.ag

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