KMS > MetaDEMIS® > Produkt des Monats: MetaDEMIS
Christian Dahlmann

Christian Dahlmann

31. Oktober 2022

Produkt des Monats: MetaDEMIS

Mehr erfahren

DEMIS – neue gesetzliche Verpflichtungen

Seit September 2022 besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung einer Hospitalisierung von Patient:innen mit COVID-19 über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS). Zusätzlich sind tägliche Meldungen über die am Vortag belegten Betten verpflichtend. 

Um Ihnen die unnötige Zeitbindung durch eine Doppelerfassung von Daten und eine spätere Suche nach Empfangsquittungen in Ihrer Einrichtung zu ersparen, haben wir MetaDEMIS entwickelt.

Unsere Lösung: MetaDEMIS

MetaDEMIS

Die Vorteile unserer Lösung im Überblick:

  • Nutzung vorhandener Patienten- und Einrichtungsdaten
  • direkte Kommunikation via FHIR-Schnittstelle mit DEMIS, keine aufwändige Einrichtung über die Telematikinfrastruktur erforderlich
  • keine Verwendung des „Komfort-Client“ der gematik erforderlich
  • als Web-Applikation aus jedem Krankenhausinformationssystem (KIS) direkt patientenbezogen aufrufbar
  • einfache und schnelle Nutzung am klinischen Arbeitsplatz
  • Nutzung von Patientendaten als Trigger für Meldungen (KIS-abhängig)
  • automatische Ermittlung der belegten Betten aus KIS-Daten
  • verwendbar mit jedem KIS!

 

Meta DEMIS: Hospitalisierungsmeldungen bei COVID-19

Die Meldungen können aus einer Liste, über einen direkten Aufruf aus dem KIS oder auch aus einer eingebetteten Sicht (mit CGM MEDICO oder i.s.h.med) erfolgen. Patientendaten und Daten des/der Meldenden sind vorbefüllt und müssen nicht redundant eingegeben werden. Empfangsbestätigungen werden fallbezogen abgelegt, die Meldehistorie ist einsehbar.

MetaDEMIS: Bettenkapazitätsmeldungen

Die täglich zu übermittelnde Bettenkapazitätsmeldung ist in MetaDEMIS vorbefüllt. Dies vermeidet auf der einen Seite Aufwände im Controlling und erleichtert auf der anderen Seite eine „Delegierbarkeit“ des Meldevorganges z. B. an Wochenenden und Feiertagen.

Ausblick: DEMIS-Arztmeldungen nach § 6 Infektionsschutzgesetz (aller Erkrankungen ab 1.1.2023)

Ab dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Übertragung aller meldepflichtigen Erkrankungen über DEMIS verpflichtend. Unsere Lösung verfügt bereits über alle erforderlichen Meldebögen. So wird auf der Station kein „Umlernen“ erforderlich, wenn zuvor bereits COVID-19 Meldungen mit MetaDEMIS durchgeführt wurden.

Immer für Sie da.

Wenden Sie sich gerne an uns, um die Möglichkeiten für Ihre Einrichtung zu besprechen. Unser Vertriebs-Team ist bei Fragen oder Interesse an einem individuellen Präsentationstermine gerne für Sie da:
+49 89 66 55 09-0
vertrieb@kms.ag

Weiterführende Artikel

- Wissensmanager #12

Stöbern Sie durch die aktuelle Printausgabe unseres Magazins

Bleiben Sie up-to-date
KMS-Newsletter abonnieren
Wir sind immer für Sie da
Kontakt aufnehmen
KMS Vertrieb und Services GmbH
Inselkammerstraße 1
82008 Unterhaching

Telefon: +49 89 66 55 09-0
Telefax: +49 89 66 55 09-55

Support: +49 89 66 55 09-45