Christian Dahlmann
Seit September 2022 besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung einer Hospitalisierung von Patient:innen mit COVID-19 über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS). Zusätzlich sind tägliche Meldungen über die am Vortag belegten Betten verpflichtend.
Um Ihnen die unnötige Zeitbindung durch eine Doppelerfassung von Daten und eine spätere Suche nach Empfangsquittungen in Ihrer Einrichtung zu ersparen, haben wir MetaDEMIS entwickelt.
Die Vorteile unserer Lösung im Überblick:
Die Meldungen können aus einer Liste, über einen direkten Aufruf aus dem KIS oder auch aus einer eingebetteten Sicht (mit CGM MEDICO oder i.s.h.med) erfolgen. Patientendaten und Daten des/der Meldenden sind vorbefüllt und müssen nicht redundant eingegeben werden. Empfangsbestätigungen werden fallbezogen abgelegt, die Meldehistorie ist einsehbar.
Die täglich zu übermittelnde Bettenkapazitätsmeldung ist in MetaDEMIS vorbefüllt. Dies vermeidet auf der einen Seite Aufwände im Controlling und erleichtert auf der anderen Seite eine „Delegierbarkeit“ des Meldevorganges z. B. an Wochenenden und Feiertagen.
Ab dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Übertragung aller meldepflichtigen Erkrankungen über DEMIS verpflichtend. Unsere Lösung verfügt bereits über alle erforderlichen Meldebögen. So wird auf der Station kein „Umlernen“ erforderlich, wenn zuvor bereits COVID-19 Meldungen mit MetaDEMIS durchgeführt wurden.
Telefon: +49 89 66 55 09-0
Telefax: +49 89 66 55 09-55
Support: +49 89 66 55 09-45