Alois G. Steidel
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) berechnet die Fall pauschalen anhand der Ist-Kosten derjenigen Krankenhäuser, die sich an der Kalkulation der DRGs beteiligen. In diesem Zusammenhang dokumentieren die Krankenhäuser mithilfe verschiedener Pflegedokumentationssysteme auch die Zeit, die die Pflegekräfte für ihre Arbeit benötigen. Gemessen wird diese Zeit in PPR-Minuten, die auf der Basis der Pflegepersonal-Regelung (PPR) weiterentwickelt wurde, mit der man in den 1990er-Jahren den Pflegeaufwand ermittelt hatte.
Konkret werden die Pflegekosten pro Krankenhaus errechnet, indem die gesamten Pflegepersonalkosten eines Kalkulationskrankenhauses durch die Summe der dort erbrachten
PPR-Minuten geteilt werden. Die so ermittelten Kosten je PPR-Minute werden dann mit der dokumentierten Summe der PPR-Minuten multipliziert, um die Pflegepersonalkosten des einzelnen Falls zu erhalten. Die Höhe der kalkulierten Pflegekosten ergibt sich letztlich aus dem Durchschnitt aller bei der Kalkulation einbezogenen Fälle einer Fallpauschale.
In den 1990er-Jahren wurde der mithilfe der PPR errechnete Pflegeaufwand von den Krankenkassen finanziert. Im DRG-System hingegen dienen die PPR-Minuten als Verrechnungsgröße, mit der ermittelt wird, wie sich die Pflegepersonalkosten einer Station bei den Kalkulationskrankenhäusern verteilen. Es wird also nicht der eigentlich existierende Pflegebedarf abgebildet, sondern die in den Krankenhäusern anfallenden Ist-Kosten in der Pflege. Hinzu kommt, dass es sich bei den PPR-Minuten um Normzeiten handelt, die von Kritikern als veraltet betrachtet werden, weil sie die Arbeitsverdichtung der vergangenen Jahre innerhalb der Pflege nicht berücksichtigen.
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