Yvonne Keller
Gesundheitseinrichtungen müssen jede implantatbezogene Maßnahme dokumentieren und melden. Darunter fallen beispielsweise für Brustimplantate die Implantation, Explantation und Revision. Weder die Art der Behandlung (stationär oder ambulant) noch die Art der Abrechnung (GKV, PKV, Selbstzahler, ...) spielen hierfür eine Rolle.
Ebenso sind Hersteller von Medizinprodukten verpflichtet, ihre Produkte in einer Produktdatenbank zu registrieren.
Der Regelbetrieb startet zum 01.07.2024 mit Meldungen im Bereich der Brustimplantate. Ab dem 01.01.2025 kommt der Bereich Endoprothesen für Hüfte und Knie dazu.
Weitere Implantate wie Herzschrittmacher, Herzklappen, Neurostimulatoren, Cochlea-Implantate, Wirbelkörperersatzsysteme, Bandscheibenprothesen und Stents sind bereits im Gesetz beschrieben und werden ebenfalls meldepflichtig werden.
Die Meldung erfolgt zwingend über die Telematikinfrakstruktur (TI). Der operative Prozess läuft dabei wie folgt ab: Die Gesundheitseinrichtung dokumentiert die implantatbezogene Maßnahme und nutzt für die Produktinformationen die Produktdatenbank. Die patientenidentifizierbaren Daten werden an die Vertrauensstelle innerhalb des IRDs übermittelt, welche diese speichert, parallel ein Patientenpseudonym erzeugt und eine Transfernummer zurückspielt. Diese Transfernummer wird dann zusammen mit den medizinischen Daten an die Registerstelle weitergegeben.
Die Kostenträger erhalten eine Meldebestätigung und sind verpflichtet, den Vitalstatus der Patient:innen zu übermitteln. Gleichzeitig erhält die Gesundheitseinrichtung eine Bestätigung über die Meldung, die für die Rechnungsstellung benötigt wird.
Die gesetzlich verpflichtenden Meldungen an das Implantateregister Deutschland haben ihre Daseinsberechtigung und erhöhen die Sicherheit der Patient:innen. Für Sie als Krankenhaus ist es dennoch mit einem erhöhten Aufwand verbunden. MetaIMPLANT nimmt Ihnen einen Großteil des Prozesses ab und entlastet so die personellen Ressourcen in Ihrer Einrichtung.
Wir vereinfachen den mehrstufigen und komplexen Meldeprozess und sichern Ihnen den Überblick über Ihre Einrichtung:
Dafür übernehmen wir die benötigten Daten über eine FHIR-/HL7-Schnittstelle direkt in die entsprechenden Felder des Erfassungsbogens, auch aus dem OP-Modul oder der Materialwirtschaft. Die Abfrage der Implantatsdaten über die Produktdatenbank erfolgt dabei schnell und störungssicher (offline) aus einem tagesaktuellen Datenstand. Die eigentliche Meldung an die Vertrauens- und Registerstelle wird über die Telematikinfrastruktur im Hintergrund gesteuert.
Abschließend kann die Meldebestätigung dann direkt in die Abrechnung übernommen werden.
Abb. 2: MetaIMPLANT-Meldebogen mit Testdaten, hier beispielhaft in CGM MEDICO integriert.
Egal, ob Sie ein Krankenhaus, AOP-Zentrum oder eine Arztpraxis sind. Ob es sich um Patient:innen der GKV, PKV oder Selbstzahler:innen handelt; MetaIMPLANT unterstützt alle Gesundheitseinrichtungen bei der Ermittlung, Aufbereitung und Übermittlung der Daten an das Implantateregister.
Dazu werden basierend auf Auslösekriterien möglichst alle wichtigen Daten maschinell in die Erfassungsbögen übernommen. Intelligente Arbeitslisten informieren Sie über den aktuellen Stand der Bearbeitung und erlauben eine schnelle und reibungslose Meldung. Die Überwachung der offenen Bögen gewährleistet damit auch die monetären Einnahmen.
Abb. 3: Übersicht der Dokumente in MetaIMPLANT mit beispielhaften Testdaten.
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