KMS
Bund und Länder haben sich am 10. Juli 2023 auf die Eckpunkte der Krankenhausreform geeinigt. Die Reform soll bereits ab dem 01. Januar 2024 greifen und wird erhebliche Auswirkungen auf die Krankenhausvergütung und Versorgungslandschaft haben.
Die Expert:innen von KMS beobachten das Gesetzgebungsverfahren und die sich daraus ergebenden Anforderungen und Herausforderungen unserer Kund:innen engmaschig. So werden die Module in eisTIK®, EOH® und MetaKIS® und die Unterstützungsleistungen durch KMS Consulting bereits heute weiterentwickelt, um Sie als Kund:in auf die Reform vorzubereiten und bei der Umsetzung und den zu erwartenden Anforderungen an Ihrer Einrichtung bestmöglich zu begleiten.
Wir sind vorbereitet. Und Sie sind es mit uns auch! Mit den folgenden Auswertungen können Sie direkt loslegen:
Einen genauen Überblick über die Funktionalitäten und Leistungen, die wir Ihnen bereits heute bereitstellen können bzw. kurzfristig entwickeln, finden Sie im nachfolgenden Artikel oder in diesem PDF.
Oder besprechen Sie die Möglichkeiten für Ihre Einrichtung direkt mit unserem Vertrieb:
Bund und Länder haben sich am 10. Juli 2023 auf die Eckpunkte für die Krankenhausreform geeinigt. In Berlin kamen die Gesundheitsminister:innen, Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und die Fraktionen der Ampel-Koalition zusammen, um die letzten Streitpunkte auszuräumen.
Anschließend wurde ein gemeinsames Eckpunktepapier als Grundlage für einen Gesetzentwurf veröffentlicht. Der Gesetzentwurf wird nach der Sommerpause erwartet und soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bereits zum 01. Januar 2024 in Kraft treten.
Bereits seit Beginn der Arbeit der „Regierungskommission Krankenhaus“ beobachtet und analysiert ein eigens für dieses Thema eingerichtetes KMS-Kompetenzteam die Veröffentlichungen, Diskussionen und Informationen. Das Team aus Krankenhausberater:innen, Projektleiter:innen, Produktentwickler:innen und der Geschäftsführung stellt sicher, dass die Produkte und Dienstleistungen der KMS optimal vorbereitet und ausgestaltet sind, um Ihre Einrichtung in den kommenden Jahren und den verschiedenen Reformstufen zu unterstützen.
Ein wesentliches Merkmal der Krankenhausreform wird das Vorhaltebudget sein, welches auf Basis der Einteilung der Kliniken in Versorgungsstufen und der Zuordnung zu medizinischen Leistungsgruppen in Anlehnung an die NRW-Leistungsgruppen ermittelt wird. Bereits jetzt ermöglichen wir Ihnen erste Analysen und Szenarien-Berechnungen auf Grundlage der NRW-Leistungsgruppen in eisTIK®.akut. Nutzen Sie die NRW-Leistungsgruppen für Ihre Auswertungen und Berichte und integrieren Sie diese mühelos in Ihr bekanntes Data Warehouse eisTIK®.akut:
Hierzu bereiten wir bereits heute eine Abbildung der Dimension Leistungsgruppe mit bzw. ohne Bescheid vor. Gleichzeitig bieten wir Ihnen in wenigen Wochen die Möglichkeit eines kundenindividuellen DRG-Katalogs zur Simulation (z. B. der Ausgliederung der Vorhalteanteile) an.
Kund:innen, die eine Kostenträgerrechnung (KTR) in eisTIK®.akut abgebildet haben oder abbilden wollen, können schon jetzt die Ergebnisse der KTR mit den NRW-Leistungsgruppen verknüpfen, um bereits erste Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Effekten der Gesundheitsreform treffen zu können.
Weiterführende Informationen und Analysemöglichkeiten über Ihr Leistungsgeschehen hinaus stellen wir Ihnen kurzfristig in unserem Geomarketing-Modul EOH® zur Verfügung. Neben den Einzugsgebietsanalysen je NRW-Leistungsgruppe können Sie schon heute strukturierte und übersichtliche Leistungsanalysen Ihrer Wettbewerber:innen oder Verbundhäuser auf Basis der Qualitätsberichte durchführen:
Auch MetaKIS®, das KMS DRG-Multitool, unterstützt seine Kund:innen bereits heute: In MetaKIS® kann jedes Haus seine Falldaten (entweder über die Online-Schnittstelle oder über beliebige §21 Dateien) in die NRW-Leistungsgruppen einsortieren und Sie so auf die kommenden Veränderungen vorbereiten. Die Auswertung ist sehr flexibel, wie man das von MetaKIS® erwarten darf: Ein Mapping der Kodes über die verschiedenen DRG-Katalog-Jahre oder die Einsortierung bezogen auf das Aufnahme- oder Entlassdatum sind möglich, der Export der Auswertung (auch als Fallliste) ist möglich.
Die Expert:innen von KMS beobachten das Gesetzgebungsverfahren und die sich daraus ergebenden Anforderungen und Herausforderungen unserer Kund:innen engmaschig. So werden die Module in eisTIK®, MetaKIS® und die Unterstützungsleistungen durch KMS Consulting sowie die Krankenhausberater:innen stetig auf die Folgen der Gesundheitsreform und in Bezug auf Ihre Bedürfnisse weiterentwickelt. Sei es durch ergänzende Informationen oder durch Beratungsangebote zur Analyse der wirtschaftlichen und organisatorischen Auswirkungen oder bei der zu erwartenden Anpassung und Spezifizierung der InEK-Kalkulationen.
Wir sind vorbereitet. Und Sie sind es mit uns auch! Kommen Sie gerne bereits heute auf uns zu, um Ihre Einrichtung auf die bevorstehende Reform einzustellen und frühzeitig Vorkehrungen in die Wege zu leiten.
Telefon: +49 89 66 55 09-0
Telefax: +49 89 66 55 09-55
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