Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) aus dem Jahr 2016 stellte eine Neuausrichtung des Vergütungssystems mit dem Ziel einer leistungsorientierten Finanzierung dar. Es legt verbindliche Mindestvorgaben für die Ausstattung mit therapeutischem Personal fest und soll für Transparenz und Qualitätssicherung sorgen.
Die Mindestvorgaben der PPP-RL sind erstmals verbindlich von den Einrichtungen nachzuweisen und einzuhalten. Sie müssen von den Krankenhäusern einrichtungsbezogen und durchschnittlich bezogen auf einen Zeitraum von drei Monaten erfüllt werden. Zudem muss zum Nachweis der Einhaltung auch noch eine stations- und monatsbezogene Meldung erfolgen.
Die KMS Vertrieb und Services AG bietet dafür eine passende Lösung an: das eisTIK®-PPP-RL-Modul. Damit erhalten Sie eine vollständige Transparenz der Personalausstattung und Mindestvorgaben aus dem Blickwinkel der PPP-RL. Die automatische Berechnung der Umsetzungsgrade stellt Ihnen zudem rechtzeitig Informationen über mögliche Sanktionen zur Verfügung.
KMS stellt für Sie die Verknüpfung von KIS und Dienstplandaten her. Das bildet somit die zentrale Lösung für eine zielgerichtete Steuerung und effizientes PPP-RL Controlling.
Bei Fragen zum Einsatz des eisTIK®-PPP-RL-Moduls wenden Sie sich gerne an uns:
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