Am 14.06.2024 wurde die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und somit wird die PPR 2.0 nun für die meisten Krankenhäuser ernst:
01.07.2024: Inkrafttreten der PPBV
Bis zum 31.08.2024: Krankenhäuser müssen ihre Strukturdaten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) liefern.
Zum 31.01.2025: Übermittelung der ersten Quartalsmeldung gemäß §7 (für Q4/2024) an das InEK
Mit der Veröffentlichung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) wird die PPR 2.0 für alle bettenführenden Normalstationen der somatischen Versorgung von Erwachsenen und für bettenführende Normal- und Intensivstationen der somatischen Versorgung für Kinder und Jugendliche verbindlich. Neben der Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs für Erwachsene auf Normalstationen ist somit auch die Personalbemessung für Kinder und Jugendliche auf Normal- und Intensivstationen relevant. Die Pflegepersonalbedarfe sind jeweils für den Tag- und den Nachtdienst mit den tatsächlichen Personaleinsatzzeiten gegenüberzustellen und müssen nach Inkrafttreten quartalsweise an das InEK gemeldet werden.
Somit bietet eisTIK® die Voraussetzungen, die anstehenden Datenlieferungen an das InEK vorzunehmen.
Die folgende Informationen stehen Ihnen in eisTIK® zur Verfügung:
Gerne stellen wir Ihnen das eisTIK® PPBV-Modul in einem kurzen Video vom 29.04.2024 vor:
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