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Heiko Heinrich-Nestler

11. April 2024

KMS Fokusthema: PPR 2.0 mit eisTIK®

Die PPBV tritt zum 01.07.2024 in Kraft

Am 14.06.2024 wurde die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und somit wird die PPR 2.0 nun für die meisten Krankenhäuser ernst:

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01.07.2024: Inkrafttreten der PPBV

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Bis zum 31.08.2024: Krankenhäuser müssen ihre Strukturdaten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) liefern. 

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Zum 31.01.2025: Übermittelung der ersten Quartalsmeldung gemäß §7 (für Q4/2024) an das InEK

Mit der Veröffentlichung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) wird die PPR 2.0 für alle bettenführenden Normalstationen der somatischen Versorgung von Erwachsenen und für bettenführende Normal- und Intensivstationen der somatischen Versorgung für Kinder und Jugendliche verbindlich. Neben der Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs für Erwachsene auf Normalstationen ist somit auch die Personalbemessung für Kinder und Jugendliche auf Normal- und Intensivstationen relevant. Die Pflegepersonalbedarfe sind jeweils für den Tag- und den Nachtdienst mit den tatsächlichen Personaleinsatzzeiten gegenüberzustellen und müssen nach Inkrafttreten quartalsweise an das InEK gemeldet werden.

Mit eisTIK® sind Sie bestens auf die PPBV vorbereitet:
  • In unserem PPBV-Modul stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Auswertung der im Krankenhausinformationssystem (KIS) erfassten PPR 2.0-Einstufungen zur Verfügung.
  • Die vorgegebenen Soll-Personalbesetzungen können mit Anbindung einer Zeitwirtschaftslösung der tatsächlichen Personalausstattung gegenübergestellt werden.

Somit bietet eisTIK® die Voraussetzungen, die anstehenden Datenlieferungen an das InEK vorzunehmen.

Die folgende Informationen stehen Ihnen in eisTIK® zur Verfügung:

  • Anzahl PPR-Fälle
  • Pflegepersonalbedarf in Minuten laut PPBV §12 und §14 und §19
  • Inklusive Berücksichtigung von erhöhten Pflegegrundwerten bei isolationspflichtigen Patient:innen
  • Einzusetzende Pflegefachkräfte in Vollzeitäquivalente nach PPBV §4 und §5
  • Tatsächliche Ist-Personalbesetzung in Minuten
  • Tatsächliche Ist-Personalbesetzung in Vollzeitäquivalente nach PPBV §6
  • Standardbericht zur InEK-Datenübermittlung nach PPBV §7

 

Gerne stellen wir Ihnen das eisTIK® PPBV-Modul in einem kurzen Video vom 29.04.2024 vor:

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