KMS > eisTIK® > KMS Fokusthema: PPR 2.0 mit eisTIK®

Heiko Heinrich-Nestler

11. April 2024

KMS Fokusthema: PPR 2.0 mit eisTIK®

Die PPBV tritt zum 01.07.2024 in Kraft

Am 14.06.2024 wurde die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und somit wird die PPR 2.0 nun für die meisten Krankenhäuser ernst:

KMS-Bildmarke

01.07.2024: Inkrafttreten der PPBV

KMS-Bildmarke

Bis zum 31.08.2024: Krankenhäuser müssen ihre Strukturdaten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) liefern. 

KMS-Bildmarke

Zum 31.01.2025: Übermittelung der ersten Quartalsmeldung gemäß §7 (für Q4/2024) an das InEK

Mit der Veröffentlichung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) wird die PPR 2.0 für alle bettenführenden Normalstationen der somatischen Versorgung von Erwachsenen und für bettenführende Normal- und Intensivstationen der somatischen Versorgung für Kinder und Jugendliche verbindlich. Neben der Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs für Erwachsene auf Normalstationen ist somit auch die Personalbemessung für Kinder und Jugendliche auf Normal- und Intensivstationen relevant. Die Pflegepersonalbedarfe sind jeweils für den Tag- und den Nachtdienst mit den tatsächlichen Personaleinsatzzeiten gegenüberzustellen und müssen nach Inkrafttreten quartalsweise an das InEK gemeldet werden.

Mit eisTIK® sind Sie bestens auf die PPBV vorbereitet:
  • In unserem PPBV-Modul stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Auswertung der im Krankenhausinformationssystem (KIS) erfassten PPR 2.0-Einstufungen zur Verfügung.
  • Die vorgegebenen Soll-Personalbesetzungen können mit Anbindung einer Zeitwirtschaftslösung der tatsächlichen Personalausstattung gegenübergestellt werden.

Somit bietet eisTIK® die Voraussetzungen, die anstehenden Datenlieferungen an das InEK vorzunehmen.

Die folgende Informationen stehen Ihnen in eisTIK® zur Verfügung:

  • Anzahl PPR-Fälle
  • Pflegepersonalbedarf in Minuten laut PPBV §12 und §14 und §19
  • Inklusive Berücksichtigung von erhöhten Pflegegrundwerten bei isolationspflichtigen Patient:innen
  • Einzusetzende Pflegefachkräfte in Vollzeitäquivalente nach PPBV §4 und §5
  • Tatsächliche Ist-Personalbesetzung in Minuten
  • Tatsächliche Ist-Personalbesetzung in Vollzeitäquivalente nach PPBV §6
  • Standardbericht zur InEK-Datenübermittlung nach PPBV §7

 

Gerne stellen wir Ihnen das eisTIK® PPBV-Modul in einem kurzen Video vom 29.04.2024 vor:

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Immer für Sie da.

Bei Fragen oder Interesse an einem individuellen Präsentationstermin können Sie sich gerne an unser Vertriebs-Team wenden:
+49 89 66 55 09-0
vertrieb@kms.ag

Weiterführende Artikel

- Wissensmanager #13

Stöbern Sie durch die aktuelle Printausgabe unseres Magazins

Bleiben Sie up-to-date
KMS-Newsletter abonnieren
Wir sind immer für Sie da
Kontakt aufnehmen
KMS Vertrieb und Services GmbH
Bunsenstr. 7
82152 Planegg/Martinsried

Telefon: +49 89 66 55 09-0
Telefax: +49 89 66 55 09-55

Support: +49 89 66 55 09-45