Mit der anstehenden Veröffentlichung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) wird die PPR 2.0 vermutlich in der zweiten Jahreshälfte 2024 für alle bettenführenden Normalstationen der somatischen Versorgung von Erwachsenen und für bettenführende Normal- und Intensivstationen der somatischen Versorgung für Kinder und Jugendliche verbindlich. Neben der Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs für Erwachsene auf Normalstationen ist somit auch die Personalbemessung für Kinder und Jugendliche auf Normal- und Intensivstationen relevant. Die Pflegepersonalbedarfe sind jeweils für den Tag- und den Nachtdienst mit den tatsächlichen Personaleinsatzzeiten gegenüberzustellen und müssen nach Inkrafttreten quartalsweise an das InEK gemeldet werden.
eisTIK®.akut bietet Ihnen bereits eine Lösung, die sich am ursprünglichen Referentenentwurf vom November 2023 orientiert. Die aktuell im Bundesrat befindliche Version (Drucksache 65/24) ist in Vorbereitung und wird unmittelbar nach Verabschiedung ausgeliefert.
Bereits heute stehen Ihnen folgende Informationen in eisTIK® zur Verfügung:
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