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2. November 2021

Produkt des Monats: Corona Ausgleichszahlungen

Corona Ausgleichszahlungen 2021

Nachdem die Vereinbarung zum Ausgleich coronabedingter Erlösrückgänge gem. § 21 Abs. 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) feststeht, hat das InEK die Kataloge zur Ausgleichsberechnung ohne variable Sachkosten bereitgestellt.

Um diese Berechnung problemlos durchführen zu können, haben wir zwei eisTIK®-Module entwickelt:

• eisTIK® DRG Zusatz InEK Katalog Corona Ausgleichszahlung 2021
• eisTIK® PEPP Zusatz InEK Katalog Corona Ausgleichszahlung 2021


Die Einbindung des InEK Katalogs zur Berechnung der Corona Ausgleichszahlung in eisTIK® kann ab sofort beauftragt werden und steht dann ab dem 15.11.2021 zur Verfügung.

Immer für Sie da.

Bei Fragen oder Interesse an einem individuellen Präsentationstermin können Sie sich gerne an unser Vertriebs-Team wenden:
+49 89 66 55 09-0
vertrieb@kms.ag

Hintergrund der Ausgleichszahlungen

Leere Betten, um für Corona-Patient:innen vorbereitet zu sein, bedeutete für Krankenhäuser fehlende Einnahmen. Mit den Corona Ausgleichszahlungen sollen diese finanziellen Einbußen nun kompensiert werden. KMS stellt dafür die entsprechenden Werkzeuge, damit Ihr Klinik-Controlling die dafür notwendigen Berechnungen möglichst unkompliziert durchführen kann.

Seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie geraten die Krankenhäuser zunehmend unter Druck. Das Vorhalten von intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Verschiebung von geplanten operativen Eingriffen führt zu Erlösrückgängen. Aufgrund der daraus resultierenden Sonderbelastungen sollen Krankenhäuser mit Ausgleichszahlungen finanziell unterstützt werden. Die dazu gültigen Regelungen sind im §21 Abs. 10 Satz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) näher definiert. Um die Ausgleichssumme zu berechnen, wird dabei der Erlös des Zeitraums vom 01.03. bis zum 31.12.2020 den Zahlen aus dem Vergleichszeitraum 2019 gegenübergestellt. Die Berechnung erfolgt dabei mit einem speziell vom InEK erstellten Entgeltkatalog ohne variable Sachkosten und kann sowohl für DRG- wie auch für PEPP-Fälle durchgeführt werden. Die Datengrundlage bildet der §21 Datensatz. Der somit errechnete Erlösrückgang durch das Coronavirus SARS-CoV-2 im Zeitraum 2020 gegenüber dem Jahr 2019 soll mit einem Ausgleichssatz von 85 % vergütet werden.
Um diese Berechnung durchführen zu können, hatte KMS die zwei folgenden Module entwickelt: eisTIK® DRG Zusatz InEK Katalog Corona Ausgleichszahlung 2020 und eisTIK® PEPP Zusatz InEK Katalog Corona Ausgleichszahlung 2020.

Mit diesen stellen wir eine neue DRG-/PEPP-Simulation „Bewertung ohne variable Sachkosten“ zur Verfügung, die eine Analyse der somatischen und psychiatrischen Leistungen mit angepasster Bewertung erlaubt. Damit besteht die Möglichkeit, die Gesamterlöse 2019 und 2020 direkt anhand der Ausgleichszahlungslogik zu bewerten

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