»Mit dem MD(K)-Reformgesetz wurde für das Jahr 2020 eine maximale Prüfquote für stationäre Fälle in Höhe von 12,5 % festgelegt. Mit dem Covid-19 Krankenhausentlastungsgesetz einige Zeit später auf maximal 5 % geändert.«
Das MD(K)-Reformgesetz bringt für alle Beteiligten einige Veränderungen und Umstellungen in die bisherigen MD(K)-Prozesse. Angefangen bei der Prüfquote, die künftig davon abhängig ist, wie korrekt die Abrechnungen im vorvergangenen Quartal waren. Denn je höher der Anteil der korrekten Rechnungen (Haltequote), desto niedriger fällt die Prüfquote im nachfolgenden Zeitraum aus und umgekehrt. Die Beauftragung der Prüfungen erfolgt durch die Krankenkassen und wird durch den MD durchgeführt. Auch hier gibt es eine Veränderung. Der MDK stellt keine Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen mehr dar, sondern eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD). Nun haben die Krankenkassen vier Monate Zeit, die Prüfung durch den MD einzuleiten. Damit können z. B. Schlussrechnungen aus Oktober 2020 spätestens im Laufe des Februars 2021 durch den MD geprüft werden.
Zudem erfordert das Verbot der Korrektur einer Krankenhausabrechnung eine noch stärkere Kontrolle der abrechnungsrelevanten Dokumentation für alle Krankenhäuser. Mit der ab 2021 verpflichtenden digitalen Übermittlung von MD(K)-relevanten Unterlagen kommt eine weitere Herausforderung hinzu.
Die Prüfquote
Mit dem MD(K)-Reformgesetz wurde für das Jahr 2020 eine maximale Prüfquote für stationäre Fälle in Höhe von 12,5 % festgelegt. Mit dem Covid-19 Krankenhausentlastungsgesetz einige Zeit später auf maximal 5 % geändert. Die Referenzkennzahl für die Fallzahlen sind auch hier die Fälle mit Schlussrechnung aus dem vorvorherigen Quartal. Die Prüfquote von 12,5 % gilt im Jahr 2021 als maximale Grenze. Ab 2022 soll die quartalsweise variable Prüfquote angewandt werden.
Bei der Einhaltung der Prüfquote gibt es keine geregelte Überwachung. Die Kassen sind angehalten, sich an die vereinbarten Prüfquoten zu halten. Der MD selbst ist ebenfalls angewiesen, die Prüfquoten pro Kostenträger und Klinik im Auge zu behalten. Jede Klinik dürfte hier aber großes Interesse haben, die Kontrolle über die Prüfquoten selbst vorzunehmen. Vor allem bei derart umfangreichen Änderungen, die für alle Beteiligten Anpassungen in ihren Prozessen bedeuten, sind Fehler nicht ausgeschlossen und eine entsprechende Kontrolle nur logisch.
Mit dem MDK-Modul in eisTIK® haben Sie die Möglichkeit, die Überwachung regelbasiert als Bericht transparent darzustellen. Die Anpassungen im MDK-Modul wurden dazu in den vergangenen Monaten, wie gewohnt, mit unseren Live-Updates ausgeliefert. Bei Rückfragen zur Ermittlung der Prüfquote in eisTIK® können Sie sich gerne an das KMS MD(K)-Kompetenzteam wenden.
Diese Abbildung zeigt, wie ein Bericht zur Ermittlung der Prüfquoten in eisTIK® aussehen könnte:
Die Liquiditätsplanung
Eine weitere tiefgreifende Veränderung aus dem MD(K)-Reformgesetz ist, dass nicht nur der Differenzbetrag bei beanstandeten Rechnungen an die Krankenkassen zu erstatten ist, sondern zusätzlich eine Sanktionszahlung fällig wird. Diese ist in ihrer Höhe wiederum von der ermittelten Prüfquote des jeweiligen Quartals abhängig. Die Sanktionszahlung liegt zwischen mindestens 300 € und maximal 10 % vom korrigierten Rechnungsbetrag.
Ermittlung der Sanktionszahlung und Risikobewertung in eisTIK® am Einzelfall.
Ein wichtiger Faktor ist hier die schnelle Berechnung der Differenzbeträge sowie der Sanktionszahlungen bei verlorenen Fällen im Hinblick auf die Liquiditätsplanung der Kliniken. Die Prüfquote pro Kasse und Quartal ist hier eine entscheidende Kennzahl für die Erlösplanung. Ein kontinuierliches Überwachen der Prüfquoten sowie eine Prognose der zukünftig zu erwartenden Prüfungen wird umso wichtiger. Nutzen Sie daher die Möglichkeiten, die Ihnen eisTIK® jetzt schon bietet und die noch kommenden Neuerungen, voll aus.
Auszug einer Adhoc-Analyse inkl. zusätzlicher MD(K)-relevanter Kennzahlen
Immer für Sie da.
Auch wenn KMS kein Dokumenten-Management-System (DMS) anbietet, unterstützen wir Sie gerne dabei, die Kommunikation zwischen eisTIK® und Ihrem DMS zu automatisieren. So kann beispielsweise eine Fallakte aus eisTIK® heraus im DMS aufgerufen werden. Gleichzeitig gibt es die Möglichkeit, Informationen, wie etwa Versandmeldungen oder Quittierungen, wieder automatisiert in eisTIK® zurückzuspielen. Damit haben Sie alle notwendigen Unterlagen und Informationen übersichtlich in einem System.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Sie bei der Automatisierung zwischen eisTIK® und Ihrem DMS unterstützen können:
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